Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1599
Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag entscheidend bei allfälliger Urlaubsabgeltung

Frist für Urlaubsabgeltung verbindlich

© tarasov_vl / Getty Images / iStock
Bei Firmen sind Urlaubsabgeltungen übliche Praxis. Besonders bei Kündigungen wird die verbleibende Arbeitszeit oft knapp. Konflikte gibt es dann, wenn der Ex-Beschäftigte seinen Anspruch nicht rechtzeitig anmeldet. Der Betrieb kann auf die übliche dreimonatige Ausschlussfrist pochen, stellte jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg fest.

Ein Unternehmen kann zu spät eingegangene Urlaubsabgeltungsansprüche einer Ex-Mitarbeiterin zurückweisen, wenn sie die Ausschlussfrist nicht einhält. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden. Die im Arbeitsvertrag übliche dreimonatige Ausschlussfrist bei Ansprüchen gegen das Unternehmen gilt auch für Urlaubsabgeltungen.

Der Fall: Eine Arbeitnehmerin hatte noch 21 Urlaubstage offen. Der Urlaub war in der Zeit der Beschäftigung nicht mehr unterzubringen, deshalb war er in Geld abzugelten – eine gängige Regelung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitsvertrag enthielt auch die übliche Klausel: Ansprüche müssen binnen drei Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Das LAG stellte klar: Die Ausschlussfrist ist wirksam und gilt auch für Urlaubsabgeltung. Eine verspätete E-Mail, in dem die Mitarbeiterin ihren Entgeltanspruch einfordert, reichte nicht aus.

Fazit: Der Arbeitgeber sollte die Vertragsklausel zur Urlaubsabgeltung beim Ende des Arbeitsverhältnisses überprüfen. Gegebenenfalls sollte sie rechtssicher nachjustiert werden.

Urteil: LAG Berlin-Brandenburg vom 16.1.2025, Az.: 10 Sa 697/24

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Monitoring bestätigt positiven Eindruck der FiNet Asset Management GmbH

FiNet Asset Management GmbH: Die Vertrauensampel bleibt grün

Illustriert mit ChatGPT
Die FiNet Asset Management GmbH hat der FUCHSBRIEFE PRÜFINSTANZ 2026 fristgerecht ihre Selbstauskunft vorgelegt. Das Monitoring zeichnet ein sachliches, unaufgeregtes Bild: strukturierte Zuständigkeiten im Beschwerdemanagement, keine juristischen Auseinandersetzungen mit Kunden und eine konfliktarme Historie. Auch wenn das Unternehmen bei der Einschätzung der Kundenzufriedenheit bewusst zurückhaltend bleibt, erfüllen seine Angaben alle Anforderungen der FUCHSBRIEFE PRÜFINSTANZ.
  • Fuchs plus
  • Steuerliche Strategien für das Familienheim: Risiken und Chancen der Schenkung

Nachfolgeplanung: Familienheim im Fokus

Das Familienheim ist oft der wichtigste und emotionalste Vermögensgegenstand bei Vermögenden. Wichtig dabei: Es kann sowohl eine Quelle steuerlicher Risiken sein, aber auch interessante Gestaltungsmöglichkeiten bieten.
  • Fuchs plus
  • Profitable Investitionsmöglichkeiten: US-Einkaufszentren im Fokus

US-Einkaufszentren im REIT

US-Einkaufszentren bieten gerade gute Investitionschancen. Wir haben uns einen REIT angesehen, der ein Portfolio von 348 Objekten in dicht besiedelten Gebieten und mit Fokus auf Lebensmittel und Alltagsgüter verwaltet.
Zum Seitenanfang