Frist ist Frist
Verjährungsfristen müssen Sie auf die Minute einhalten. Sonst verlieren Sie Ihre Ansprüche.
Sie müssen sich bei der Verjährung von Schadenersatzansprüchen akribisch an die Frist von drei Jahren halten. Tun Sie dies nicht, verlieren Sie Ihre Ansprüche – selbst wenn es sich nur um ein Überschreiten der Frist von Minuten handelt! Dies unterstrich jetzt noch einmal das Kammergericht Berlin (Az.: 4 U 175/13). Im vorliegenden Fall war ein Fax Silvester drei Minute vor Mitternacht abgeschickt worden. Komplett eingegangen war es aber erst zehn Minuten nach Mitternacht. Damit ist laut Kammergericht die dreijährige Verjährungsfrist in der Angelegenheit nicht eingehalten worden.
Fazit: Stellen Sie durch entsprechende zeitliche „Luft“ sicher, dass Sie Fristen auch einhalten.