Fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Das Lesen fremder Emails ist ohnehin eine heikle Angelegenheit. Aber liest ein Mitarbeiter, der z. B im Rahmen seiner Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto seines Arbeitgebers hat, unbefugt eine an den Vorgesetzten gerichtete E-Mail, dann ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Zusätzliche belastend kam in diesem vor Gericht verhandelten Fall hinzu, dass die Mitarbeiterin, die gegen die Kündigung geklagt hatte, vom Anhang einer ganz offensichtlich privaten E-Mail auch noch eine Kopie angefertigt und diese dann obendrein noch weitergegeben hatte. Die Entscheidung des Landesarbeitsgericht (LAG) Köln war klar: Die fristlose Kündigung ist nicht zu beanstanden.
Fazit: Die Mails des Chefs sind tabu, selbst wenn ein Mitarbeiter für seine Arbeit Zugriff auf das Email-Konto hat. Wer unbefugt Emails des Vorgesetzten liest und private Daten weitergibt, dem kann fristlos gekündigt werden.
Urteil: LAG Köln vom 2.11.2021, Az.: 4 Sa 290/21