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Kritische Infrastruktur: Kündigung ohne Abmahnung möglich

Fristlose Kündigung nach Schlüsselweitergabe

Arbeitgeber, die im Bereich der kritischen Infrastruktur (KRITIS) aktiv sind, brauchen besonders zuverlässige und sicherheitsbewusste Mitarbeiter. Besonders sensibel ist der Umgang mit Schlüsseln und anderen Zugangsrechten. Das Arbeitsgericht (ArbG) in Nordhausen musste nun entscheiden, ob eine fristlose Kündigung bei der Weitergabe eines Schlüssels angemessen ist.

Arbeitgeber dürfen einem Mitarbeiter fristlos kündigen, wenn er einen Schlüssel zu einer kritischen Infrastruktur (KRITIS) an unbefugte Dritte weitergibt. Das Arbeitsgericht (ArbG) kam zu dem Ergebnis, dass die erste fristlose Kündigung rechtmäßig ist und keine vorherige Abmahnungen nötig sind. Laut Gericht handelte es sich um eine gravierende Pflichtverletzung. Der Elektroniker hätte wissen müssen, dass ein Schlüssel zu hochsensibler Strom-Infrastruktur nicht ohne Weiteres an Dritte herausgegeben werden darf.  

Ein solcher Verstoß erschüttere das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Vertragstreue des Mitarbeiters nachhaltig, so das Gericht. Der Schlüssel ermöglichte den Zugang zum öffentlichen Stromnetz. Hinzu kam: Über einen Stromkasten kam es nach der Weitergabe des Schlüssels zu einem Angriff auf die Stromversorgung eines Stromkunden. Den Schlüssel fand die Polizei anschließend in unmittelbarer Nähe zum Tatort.  

Fazit: Arbeitgeber, die Mitarbeiter in kritischer Infrastruktur beschäftigen, dürfen eine besondere Sorgfalt erwarten. Wird diese nicht erfüllt, ist eine fristlose Kündigung rechtens.

Urteil: ArbG Nordhausen vom 26.9.2024, Az.: 3 Ca 263/24

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