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Keine Haftung des Betreibers einer Internetseite bei einem Hackerangriff

Gehackte Web-Seite: Haftet das Unternehmen für Urheberrechtsverstöße?

Phishing-Mails, Trojaner, Viren - in den vergangenen Jahren gab es, nach Schätzungen, auf jede dritte Firma Cyber-Attacken. Auch Mittelständler sind betroffen. Was ist aber, wenn Unbekannte das CMS hacken und einen fremden urheberrechtlich geschützten Content auf der Seite platzieren? Müssen die Seiten-Anbieter dafür haften?

Bei einem Hacker-Angriff haftet nicht der Betreiber einer Webseite für hochgeladene Fotos, die gegen das Urheberrecht Verstoßen. Das gilt auch für den Fall, dass eine unsichere Version eines Content-Management-Systems (CMS) mit Sicherheitslücken den Angreifern das Leben leicht gemacht hat. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden.

Berufsfotograf klagt auf Urheberrechtsverletzung

Ein User, der als Berufsfotograf arbeitete, stellte fest, dass auf einer Webseite ein von ihm erstelltes Foto online stand. Der Betreiber gab an, dass keiner seiner Mitarbeiter das Bild hochgeladen habe. Er sei gehackt worden, dabei hätten Unbekannten eine Unterseite eingefügt und zahlreiche Inhalte mit insgesamt über 39.000 Dateien hinterlegt.

Das OLG folgte dem Argument. Ein Seitenanbieter im Internet haftet nicht für einen Urheberrechtsverstoß, wenn unbekannte Dritte die Inhalte auf die Seite hochgeladen haben. 

Gefälschter Content erkennbar

Das war im übrigen auch erkennbar: Die hochgeladenen Inhalte unterschieden sich deutlich von den bereits vorhandenen. Sie waren in englischer Sprache verfasst und wiesen ein anderes Layout auf. Damit war für das Gericht offensichtlich erkennbar, dass der Content nicht vom ursprünglichen Anbieter stammte.

Fazit: Firmen und andere Anbieter haften nicht für Urheberrechtsverstösse die durch Hacker-Angriffe auf ihrer Internetseite entstehen.

Urteil: OLG Hamburg vom 18.6.2020, Az.: 5 U 33/19

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