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Landesarbeitsgericht lässt Revision beim Bundesarbeitsgericht zu

Gehalt zu spät gezahlt: Arbeitgeber haftet für geringeres Elterngeld

Das Elterngeld ist eine wichtige Sozialleistung des Staates zur Familiengründung. 2019 erhielten rund 1,9 Millionen Männer und Frauen diese Unterstützung. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede bei der Höhe des Elterngelds. Der Auszahlungsbetrag richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt. Deshalb wirkt es sich negativ aus, wenn der Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung drei Monate verspätet ist.

Wenn Sie Gehalt zu spät zahlen, kann das doppelt teuer werden. Im Zweifel müssen Sie nämlich eine Nachzahlung beim Elterngeld leisten.  Eine junge Mutter erhielt weniger Elterngeld, als ihr eigentlich zugestanden hätte. Und zwar statt monatlich 420 Euro nur 349 Euro. Der Grund für die reduzierte Zahlung: Der Arbeitgeber hatte das Gehalt für die Monate Oktober bis Dezember erst im März des Folgejahres ausgezahlt. Das führte im Ergebnis dazu, dass diese drei Monate bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt wurden. 

Arbeitgeber verhält sich schuldhaft

Das wollte die Arbeitnehmerin nicht hinnehmen. Es kam zur Klage vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf. Der Arbeitgeber sollte den Differenzbetrag ausgleichen. Nach Überzeugung der Richter verhielt sich der Arbeitgeber schuldhaft. Er ist deshalb dazu verpflichtet. 

Eine gewisse Mitschuld sahen die Düsseldorfer Richter allerdings auch bei der Arbeitnehmerin. Sie hatte nämlich zugestimmt, dass die Zahlung der drei Monatsgehälter nur gegen Vorlage einer weiteren Bescheinigung erfolgen sollte. Deshalb muss der Arbeitgeber der Frau nur 70% des entgangenen Elterngeldes ersetzen.

Fazit: Ein Arbeitgeber handelt schuldhaft, wenn er seiner Beschäftigten das Gehalt verspätet auszahlt und sich deshalb das Elterngeld reduziert.

Urteil: LAG Düsseldorf vom 27.4.2020, Az.: 5 Ca 450/19

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