Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
1860
Geldwäsche: Keine Anwaltskostenerstattung bei verzögerter Geldfreigabe durch Bank

Geldwäsche-Verdacht: Bank darf Gelder zurückhalten

Muss eine Bank die Anwaltskosten einer Kundin übernehmen, die wegen einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung beim Financial Intelligence Unit (FIU) einen Rechtsbeistand um Hilfe bat? Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entschied darüber.

Banken dürfen zunächst Geldüberweisungen nicht ausführen, wenn sie vermuten, dass das Geld aus einer Straftat stammen könnte. In einem solcher Fälle beauftragte die betroffene Bankkundin einen Anwalt, um über das Geld, die die Bank einfror, zu verfügen. Die Bank gab das Geld erst nach fünf Tagen wieder frei. Das Oberlandesgericht (OLG) verneinte die Kostenübernahme des Anwalts, da die Bank weder in Verzug war noch pflichtwidrig handelte.

Weil auf dem Konto einer Frau zweimal eine sechsstellige Summe einging, veranlasste die Bank eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung. Gemäß § 43 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) muss eine Bank der FIU auffällige Transaktionen melden. Nach der Meldung darf die Bank das Geld anschließend ohne grünes Licht der FIU drei Tage lang nicht transferieren. Dass die Bank noch weitere zwei Tage gewartet hat die Zahlung auszuführen, ist laut OLG, der Bank als Reaktions- und Überlegungszeit zuzubilligen.

Fazit: Erstattet eine Bank eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung bei der FIU, sind diese Geldbeträge drei Tage lang nicht transferierbar. Bankkunden müssen darüber hinaus akzeptieren, dass ihr Geld auch noch einige weitere Tage nicht überwiesen werden kann. 

Urteil: OLG Frankfurt vom 25.2.2025, Az.: 10 U 18/24

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Mehrheit der Europäer skeptisch gegenüber Brüsseler Politik

EU: 70% der Europäer zeigen Ablehnung

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 70% der Europäer die EU ablehnen. Besonders in Frankreich, Deutschland und Italien ist die Skepsis hoch.
  • Wie die FUCHSBRIEFE Prüfinstanz bewertet

TOPs 2027 im Überblick: Der Bewertungsprozess

Illustriert mit Microsoft Copilot
Die TOPs 2027 der FUCHSBRIEFE Prüfinstanz bewertet die Leistungen von Beratern und Banken konsequent aus der Perspektive eines Kunden. Maßgeblich ist dabei der Eindruck, den ein Anbieter im ersten Kontakt hinterlässt. Wie bei einem Vorstellungsgespräch besteht nur eine Gelegenheit, Kompetenz, Professionalität und Kundenorientierung überzeugend darzustellen. Deshalb richtet die Prüfinstanz den Auswahlprozess konsequent an Beratungsgespräch und Anlagekonzept als zentralen Exzellenzstufen aus.
  • Fuchs plus
  • FUCHS-Depot: VW, OTP Bank, JD.com und Kraken

FUCHS-Depot: VW düst los

© SusanneB / iStock
Wir räumen unser Depot aus trennen uns von zwei Aktien. Damit bauen wir Cash-Positionen für künftige Chancen aus.
Zum Seitenanfang