Gericht in Japan ordnet Offenlegung an
Müssen Tech-Unternehmen bald ihre Algorithmen offenlegen? Darauf könnte ein Urteil in einem Gerichtsprozess in Japan hinauslaufen. Dort standen mögliche Manipulationen durch Big-Techs unter der Lupe und das Gericht hat die teilweise Offenlegung der Algorithmen entschieden.
Die japanische Restaurantkette Hanryumura nahm im Rahmen eines Kartellverfahrens gegen Kakaku.com (eine Plattform für Restaurantbewertungen) Anstoß daran, wie die Bewertungen der Nutzer ausgewertet wurden. Hanryumura argumentierte, dass die Empfehlungswebsite die Bewertungen der Nutzer ausgewertet und so verändert hat, dass der Umsatz des Restaurants dadurch in Mitleidenschaft gezogen wurde. Das Gericht forderte Kakaku.com daraufhin dazu auf, einen Teil seiner Algorithmen offenzulegen.
Algorithmen kein Geschäftsgeheimnis
Rechtsexperten zufolge könnte diese Entscheidung weitreichende Folgen haben. Denn die großen Internet-Plattformen argumentieren seit langem, dass ihre Algorithmen als Geschäftsgeheimnis betrachtet werden müssten. Diese Position wird aber von Gerichten und Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt zunehmend in Frage gestellt, weil sich immer Unternehmen über die negativen Auswirkungen, die selbst kleine Änderungen in Such- und Empfehlungsdiensten auf ihr Geschäft haben, beschweren.
In der EU ist 2020 eine neue Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen Plattformen und Unternehmen in Kraft getreten, die Unternehmen dazu verpflichtet mehr Informationen über die Funktionsweise ihrer Ranking-Algorithmen zu offenbaren. Ein Jahr später hat Japan den „Act on Improving Transparency and Fairness of Digital Platforms” eingeführt. Die Verordnung verpflichtet Internet-Plattformen, den Unternehmen mehr Informationen über die Funktionsweise ihre Ranking-Algorithmen auf grundlegender Ebene zur Verfügung zu stellen. Das aktuelle Urteil in Japan geht über diese Mindestanforderungen aber hinaus.