Gericht stärkt Vertragsfreiheit bei Gehaltsverhandlungen
Ein Personalmanager hat keinen Anspruch auf eine Lohnerhöhung, auch wenn neu eingestellte Kollegen mehr verdienen. Trotz des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des EntgTranspG gibt es keine Grundlage für eine Gehaltsanpassung. Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
Das LAG hat entschieden, dass drei Personalleiter in einem Unternehmen durchaus verschiedene Entgelte bekommen können.