Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Gerichten freie Hand gegeben, Verfahren in die Länge zu ziehen. Und das, obwohl die Mühlen der Justiz ohnehin schon sehr langsam mahlen. In der Corona-Pandemie sind sie nun teilweise fast zum Stillstand gekommen. Das ist erstaunlich, denn die Gerichte waren von der Pandemie kaum betroffen können und ihre Arbeit, digitalisiert und im Homeoffice eigentlich in den meisten Fällen nahezu reibungslos durchführen. Denn wenn ein Richter ohnehin nur in seinem stillen Kämmerlein entscheidet, ist Corona kein Faktor.
Etliche Gerichtsverfahren verzögert
Die Pandemie muss als virulenter Fristverlängerer herhalten. Dabei sind die im Normalfall schon gestatteten Fristen bereits erheblich. Laut BFH muss ein Finanzrichter erst gut zwei Jahre nach Klageeingang überhaupt einmal die Amtsakte anfordern. Und dann darf er noch monatelang "herum-ermessen", ob er überhaupt eine mündliche Verhandlung anberaumt oder doch lieber am grünen Tisch einen Gerichtsbescheid erlässt.
Ein Unternehmer wollte gegen diese ewigen Verzögerungen vorgehen. Er argumentierte, dass ihm in einem einfachen steuerlichen Sachverhalt erst durch die lange Verschleppung durch das Finanzgericht ein Schaden entstanden sei. Der Kläger musste immerhin drei Jahre auf eine richterliche Entscheidung warten.
Verzögerungsrüge und Schadenersatzklage
Seine Verzögerungsrügen nützte dem Kläger aber nichts. Das Gericht ließ ihn ins Leere laufen. Die Pandemie sei höhere Gewalt und könne für Verzögerungen sorgen. Außerdem gab es Bauarbeiten im Gericht. Auch das hätte ein schnelleres Verfahren verhindert. Die Argumentation, das Gericht habe zumindest wegen der Bauarbeiten ein Organisationsverschulden zu verantworten, verfing nicht.