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Verzögerungsrüge läuft ins Leere

Gerichte dehnen Verfahren wegen Corona ewig aus

Eine Figur der Justitia mit verbundenen Augen und Waage in der Hand. © R4223 / picture alliance
Gut Ding will Weile haben, das ist auch vor Gericht oft so. Aber irgendwann müssen Verfahren trotz langer Fristen auch mal abgeschlossen sein. Wenn die Gerichte sich zu viel Zeit lassen, dann können Betroffene eine Verzögerungsrüge erteilen und sogar auf Schadenersatz klagen. Doch der Bundesfinanzhof hat jetzt dazwischen gehauen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Gerichten freie Hand gegeben, Verfahren in die Länge zu ziehen. Und das, obwohl die Mühlen der Justiz ohnehin schon sehr langsam mahlen. In der Corona-Pandemie sind sie nun teilweise fast zum Stillstand gekommen. Das ist erstaunlich, denn die Gerichte waren von der Pandemie kaum betroffen können und ihre Arbeit, digitalisiert und im Homeoffice eigentlich in den meisten Fällen nahezu reibungslos durchführen. Denn wenn ein Richter ohnehin nur in seinem stillen Kämmerlein entscheidet, ist Corona kein Faktor. 

Etliche Gerichtsverfahren verzögert

Die Pandemie muss als virulenter Fristverlängerer herhalten. Dabei sind die im Normalfall schon gestatteten Fristen bereits erheblich. Laut BFH muss ein Finanzrichter erst gut zwei Jahre nach Klageeingang überhaupt einmal die Amtsakte anfordern. Und dann darf er noch monatelang "herum-ermessen", ob er überhaupt eine mündliche Verhandlung anberaumt oder doch lieber am grünen Tisch einen Gerichtsbescheid erlässt.

Ein Unternehmer wollte gegen diese ewigen Verzögerungen vorgehen. Er argumentierte, dass ihm in einem einfachen steuerlichen Sachverhalt erst durch die lange Verschleppung durch das Finanzgericht ein Schaden entstanden sei. Der Kläger musste immerhin drei Jahre auf eine richterliche Entscheidung warten. 

Verzögerungsrüge und Schadenersatzklage

Seine Verzögerungsrügen nützte dem Kläger aber nichts. Das Gericht ließ ihn ins Leere laufen. Die Pandemie sei höhere Gewalt und könne für Verzögerungen sorgen. Außerdem gab es Bauarbeiten im Gericht. Auch das hätte ein schnelleres Verfahren verhindert. Die Argumentation, das Gericht habe zumindest wegen der Bauarbeiten ein Organisationsverschulden zu verantworten, verfing nicht.  


Fazit: Gerichten sind Fristen gesetzt, die aber gerade nicht viel wert sind. Der BFH hat zugelassen, dass Gerichte mit der Pandemie als fristverlängernder Ausrede argumentieren dürfen. Reichen Sie im Zweifel dennoch Verzögerungsrüge ein. Gerichte werden nicht dauerhaft mit Corona argumentieren können.

BFH X K 5/20

Hinweis: Sind Sie betroffen, sollten Sie dennoch pro forma Verzögerungsrügen beim zuständigen Gericht erheben, um das Verfahren eventuell zu beschleunigen. Gelingt das nicht, ist anschließend auch eine Schadenersatzklage beim BFH möglich - allerdings nach dem Urteil mit geringer Erfolgsaussicht.

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