Geschäftsgeheimnisse geschützt
Unternehmen können ihre Geschäftsgeheimnisse jetzt in Gerichtsverfahren besser schützen. Dies ermöglicht eine nach zwei Jahren in Kraft getretene EU-Richtlinie (2016/943). Justizministerin Katarina Barley (SPD) sieht dadurch einen einheitlichen Schutz für Geschäftsgeheimnisse in Europa gewährleistet.
Streitgegenständliche Informationen können bei Einreichung einer Klage als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden. Zugleich wird der Personenkreis mit dem Zugang zu Dokumenten und Verhandlungen, in denen Geschäftsgeheimnisse offenbart werden, umrissen. Ein anschließender Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht führt zu zivilrechtlichen Ansprüchen wie Unterlassung und Schadensersatz.
Fazit:
Auch dieser Schutz ist natürlich nur bedingt. Der Nachweis für den Geheimnisverrat muss ja auch erst erbracht werden.