Gewerbeetragskürzung hängt an wenigen Stunden
Grundstücksunternehmen sind bei der Gewerbesteuer begünstigt. Diese Begünstigung hängt aber an wenigen Stunden. Wird eine Gesellschaft auch nur wenige Stunden zu früh verkauft, kann sie die erweiterte Gewerbeertragskürzung nicht in Anspruch genommen werden. FUCHSBRIEFE erklären, worauf Sie achten sollten.
Vorsicht vor einer Fristen-Falle bei steuerlich begünstigten Grundstücksunternehmen! Gewerbliche Grundstücksunternehmen, die „ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen“, müssen für den damit erzielten Ertrag (z. B. Miete) keine Gewerbesteuer zahlen. Das regelt die erweiterte Gewerbeertragskürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz).
Veräußerung auf die richtige Zeit festlegen
Für dieses Steuerprivileg schadet es nicht, wenn das Unternehmen auch noch