Gewerbesteuer: Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr?
Der Bundesfinanzhof schahfft Klarheit und Vereinheitlichung für Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr. Denn der BFH hat über die Anrechnung der Gewerbesteuer bei Personengesellschaften mit abweichenden Wirtschaftsjahr entschieden.
Für die Anrechnung der Gewerbesteuer bei Personengesellschaften mit abweichendem Wirtschaftsjahr ist der allgemeine Gewinnverteilungsschlüssel zum Ende des