GmbH-Einlagen: Wie Gesellschafter Schenkungssteuer vermeiden können
Der Bundesfinanzhof steht kurz davor, eine steuerliche Unklarheit bei GmbH-Kapitaleinlagen zu klären. Hintergrund ist § 7 Abs. 8 ErbStG, der Einlagen als steuerpflichtige Schenkungen behandelt, wenn sie den Wert der Anteile anderer Gesellschafter erhöhen. Eine Lösung könnte die gesellschafterbezogene Zuordnung von Einlagen sein.
Der Bundesfinanzhof wird demnächst eine schenkungssteuerliche Unklarheit bei der Einlage von Kapital in eine GmbH klären. Sie wissen: GmbH-Anteilseigner, die „ihrer“ GmbH Eigenkapital zur Verfügung