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Suchmaschine kann sich nicht quer stellen

Google muss Fal­sch­in­for­ma­tionen löschen

Logo von Google vor dem Betriebsgelände in Kalifornien © JOHN G. MABANGLO / EPA / picture alliance
Fakenews bei Google-Treffern verursachen bei Firmen beträchtliche Schäden: beim Image und finanziell. Jetzt hat ein FinTech einen wichtigen Erfolg gegen das Online-Portal vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erstritten.

Google muss Falschinformationen löschen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil. Ein Unternehmen forderte Google auf, aus den Ergebnissen einer unter ihrem Namen durchgeführte Suche die Links zu bestimmten Artikeln zu löschen. Fälschlicherweise brachten die Beiträge das Anlagemodell der Gruppe in Misskredit. Sie machten geltend, dass diese Artikel unrichtige Behauptungen enthielten. 

Google lehnte dies ab. Begründung: Es bestehe kein beruflicher Kontext. Außerdem habe die Suchmaschine nicht gewusst, ob die in diesen Artikeln enthaltenen Informationen richtig oder falsch seien. Der EuGH akzeptierte die Argumente nicht. Betroffene müssen dafür nicht zuerst denjenigen verklagen, der die Informationen ins Netz gestellt hat, sondern können direkt Google in die Pflicht nehmen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information (gesichert in der Datenschutzgrundverordnung DSGVO) sei dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Inhalte falsch seien.

Fazit: Will ein Unternehmen Einträge in der Google-Suche entfernt haben, muss es nachweisen, dass die Informationen unrichtig sind; dann muss Google löschen – auch ohne Gerichtsentscheid.

Urteil: EuGH vom 8.12.2022, Az.: C-460/20

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