Gutachten allein entscheiden
Sie können auch innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf eigene Kosten ein Gutachten veranlassen. Sie müssen dafür nicht die Eigentümerversammlung um eine Entscheidung bitten. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14. 3. 2018, Az. V ZB 131/17).
In dem Fall hatte ein Eigentümer die Mängel der Anlage feststellen lassen, nachdem die anderen Eigentümer untätig geblieben waren. Das individuelle Gutachten könnte laut BGH zur Vermeidung eines Rechtsstreites beitragen. Deshalb hat der Eigentümer ein Individualrecht. Ob das Gutachten tatsächlich erforderlich ist, muss das Gericht nicht prüfen.
Das Gutachten bindet die anderen Eigentümer jedoch nicht. Sie können weiterhin entscheiden, ob sie es akzeptieren oder eventuell ein eigenes Gutachten in Auftrag geben, weil sie Bedenken wegen des ersten Gutachtens haben. Und sie können frei entscheiden, ob überhaupt Maßnahmen erforderlich sind.
Fazit: Eine praxisnahe Entscheidung des BGH. Sie könnte für mehr Schwung bei entscheidungsträgen Wohnungseigentümergemeinschaften sorgen.