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Handel mit gebrauchten Lebensversicherungen ist Umsatzsteuer frei

Handel mit Lebensversicherungen

Schicksalsfälle oder finanzielle Krisen können dazu führen, dass Menschen ihre Lebensversicherung kündigen. In diesem Markt offerieren auch Unternehmen, die sich auf den Kauf dieser ‚gebrauchten' Policen spezialisiert haben. Fragt sich nur, ob beim Handel mit diesen Verträgen auch die Umsatzsteuer fällig ist?

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat den Handel mit noch laufenden Lebensversicherungen gerettet. Der Weiterverkauf von Forderungen ist ein umsatzsteuerfreier Vorgang, so das jetzt bekannt gewordenene Votum des BFH. Der zugrundeliegende Fall: Eine Firma kaufte abgeschlossene Versicherungsverträge und veränderte sie. Zusatzversicherungen wurden gekündigt und die Beitragszahlung auf jährliche Zahlungsweise umgestellt. Anschließend veräußerte der Aufkäufer die Police dann an Fondsgesellschaften.

Die Umsätze daraus behandelte die Firma als umsatzsteuerfrei. Das ist ok, meint der BFH. Begründung u.a.: Geschäfte mit Forderungen, die erst demnächst eintreten, sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies gelte auch für den Handel mit „gebrauchten"„ Lebensversicherungen.

Fazit: Die Entscheidung des BFH hat positive Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des An- und Verkaufs von „gebrauchten" Lebensversicherungen. Diesem wäre bei der vom Finanzamt vertretenen Umsatzbesteuerung die Geschäftsgrundlage entzogen worden.

Urteil vom 9.9.2019, Az.: V R 57/17

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