Heizungssanierung: Größe ist entscheidend
Die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen müssen fair nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen verteilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden - und gibt Eigentümergemeinschaften damit eine klare Orientierung.
Kosten für Erhaltungsmaßnahmen müssen nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen verteilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Eine einheitliche Kostenverteilung widerspricht den Interessen aller Eigentümer.
Der Fall: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft