Hinweisgeberschutz: Interne Dienstanweisungen entscheidend
Ein Urteil des LAG Niedersachsen zeigt: Hinweisgeber sind nur geschützt, wenn sie Missstände über den richtigen Kanal melden.
Werden Hinweisen auf Missstände in der Firma auf dem falschen Kanal abgesetzt, haben Hinweisgeber