Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2091
Stolperfalle bei Umzug des Betriebs

Hinweisschild mit neuer Adresse gilt als Werbung

Außenwerbung bei angemieteten Geschäftsräumen ist nichts Ungewöhnliches. Üblicherweise gibt es Vereinbarungen dazu im Mietvertrag. Eine Kleinigkeit wird aber oft vergessen: Ist es bei Vertragsende möglich, ein Hinweisschild an der Alt-Immobilie mit der neuen Geschäftsadresse anzubringen?

Für Gewerbetreibende ist es wichtig, dass sie ihre Kunden über einen Umzug an einen anderen Standort informieren können. Wer Gewerberäume mietet, sollte deshalb den Mietvertrag an diesem Punkt genau prüfen. Das Amtsgericht (AG) Hamburg hat entschieden, dass der Ex-Mieter nicht automatisch einen Rechtsanspruch darauf hat, nach Beendigung des Vertrages an der Hauswand ein Hinweisschild mit der neuen Geschäftsadresse anzubringen.

Im streitigen Mietverhältnis war eine Regelung unter der Überschrift "Rückgabe des Mietobjektes" enthalten, wonach der Mieter sämtliche Außenwerbung zu demontieren und die beklebten Scheiben zu reinigen hat. 

Werbung ist nicht zulässig

Unter Verweis auf diese Regelung verweigerte der Vermieter die Genehmigung, an der Tür des Ladens zwei Hinweisschilder anzubringen, die auf die neue Anschrift hinweisen sollten. Der Ex-Mieter war verärgert und klagte auf Duldung der Schilder.

Der Ex-Mieter hat aber in diesem Fall keinen Anspruch auf Anbringung der Hinweisschilder, so die Hamburger Richter. Eine ausdrückliche Regelung für diesen Fall sei zwar im Mietvertrag nicht aufgenommen. Jedoch seien die Angaben zur Rückgabe des Mietobjektes anzuwenden. Denn es handele sich um Werbung. Der Mieter hätte wissen müssen, dass er nach seinem Auszug keine mehr im Außenbereich anbringen durfte.

Unser Tipp

Unser Tipp: Schon bei Vertragsabschluss an das Ende denken und auf eine entsprechende Klausel achten.

Empfehlung: Schon bei Vertragsabschluss an das Ende denken und auf eine entsprechende Klausel achten.

Urteil: AG Hamburg vom 28.03.2019, Az.: 44 C 275/18

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Sommerpause an der Börse entfällt

Nahost-Schock an den Finanzmärkten droht

© MivPiv / Getty Images / iStock
Die Börsen sind nervös: Der Konflikt zwischen Israel und Iran sorgt für unvorhersehbare Marktbewegungen. Ein potenzieller Kriegseintritt der USA könnte die Lage weiter verschärfen und die Ölpreise in die Höhe treiben. Besonders Europa und Japan wären negativ betroffen. Den Finanzmärkten droht ein Konjunktur- und Inflationsschock.
  • Fuchs plus
  • Ranking Stiftungsvermögen 2025

Zwei Banken an der Spitze – starke Konkurrenz folgt

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Zehn Banken haben sich im Wettbewerb um das beste Stiftungsangebot 2025 der Endauswahl gestellt. Bewertet wurden unter anderem Anlagevorschläge, Transparenz, Service und Investmentkompetenz. Zwei Institute stechen besonders hervor, doch auch die Verfolger zeigen solide Leistungen. Eine differenzierte Analyse zeigt, worauf Anleger achten sollten.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2025 - Wie wir werten

Stiftung Denkmalpflege Hamburg sucht Partner für 12 Millionen Euro: So läuft das Auswahlverfahren

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Unser Bewertungssystem besteht aus fünf Kategorien. 1. Im Zentrum steht der eigentliche Anlagevorschlag als Kern des Angebots. Er gibt den Ausschlag, ob sich ein Kandidat für die Endauswahl qualifiziert. 2. Die Investmentkompetenz eines Anbieters. 3. Die Transparenz, gemessen an der Beantwortung eines redaktionellen Fragebogens. 4. Das Angebot an Stiftungsservices und 5. Der Beauty Contest, die mündliche Prüfung zur Endauswahl durch die Fachjury und Vertreter der Stiftung.
Neueste Artikel
  • BaFin: Geldstrafe wegen versäumter Zielmarktüberprüfung

Regulatorischer Weckruf: Donner & Reuschel muss 110.000-Euro-Geldbuße wegen WpHG-Verstoß bezahlen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Hamburger Privatbank Donner & Reuschel eine Geldbuße von 110.000 Euro verhängt. Grund ist ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) im Jahr 2021, bei dem die Bank die vorgeschriebene Überprüfung des Zielmarkts für ein selbst konzipiertes Finanzinstrument nicht durchführte.
  • Fuchs plus
  • Blufft China die USA auf dem Anleihemarkt?

Rätselhafte Neuverteilung von US-Staatsschulden

In den vergangenen Jahren haben sich die Hauptfinanziers der US-Staatsschulden deutlich verändert. China reduzierte seinen US-Anleihebestand erheblich, während Japan nun der größte Gläubiger ist. Überraschende Anstiege in belgischen und luxemburgischen Verwahrstellen werfen aber die Frage auf: Blufft China die USA?
  • Fuchs plus
  • USA wollen Dollar über Stablecoin-Regulierung stärken

USA wollen Stablecoins regulieren

US-Präsident Donald Trump drängt auf die Regulierung von Stablecoins durch den GENIUS Act. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Stablecoins, die an den US-Dollar gekoppelt sind, vollständig gedeckt und regelmäßig geprüft werden. Ziel ist es, den Dollar zu stabilisieren, besonders angesichts wachsender Konkurrenz durch den digitalen Euro und andere Währungen.
Zum Seitenanfang