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Klauseln auf Deutsch für wasserdichte Verträge

Höhere Gewalt "leicht gemacht"

Lesen Sie sich ein in die jetzt veröffentlichte deutsche Version der „ICC Force Majeure and Hardship Clauses 2020“. Herausgeber ist die Internationale Handelskammer (ICC). Gut: Erstmals richtet sich eine Version speziell an KMU.

Wenn Lieferanten sich auf Force Majeure (höhere Gewalt) berufen, wird es bei Nichtlieferung bzw. Nichtleistung knifflig. Corona ist nur ein Beispiel. Jetzt gibt es endlich eine handfeste Hilfe für Ihre Verträge.

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat jetzt die deutsche Version der „ICC Force Majeure and Hardship Clauses 2020“ veröffentlicht. Erstmals richtet sich eine Version speziell an KMU.

Gründe für höhere Gewalt

Wenn Sie die Klauseln in ihre internationalen Verträge aufnehmen, haben Sie handfeste und klare Regelungen. Die brauchen Sie für den Fall, dass sich Ihre Vertragspartei bei Nichtlieferung auf höhere Gewalt („Force Majeure“) beruft. Gründe sind u.a. Kriege, Revolutionen, Terrorakte, Sabotage, Piraterie, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen, Streiks, Naturkatastrophen wie Erdbeben und Hurricanes, Pandemien, aber auch (häufig) Brände. In diesen Fällen kann die Lieferverpflichtung – richtig begründet – entfallen. Vorsicht: Force Majeure wird je nach nationalem Recht anders ausgelegt.

Lange Version wann?

Um die Parteien bei der Ausarbeitung und Aushandlung solcher Klauseln zu unterstützen, hat die ICC eine ausgewogene „lange Version“ und eine „kurze Version“ entwickelt. Sie können die lange Version (auch individualisiert) in den Vertrag aufnehmen oder auf diese mit folgendem Satz verweisen: „Die ICC-Klausel über höhere Gewalt (lange Version) ist im vorliegenden Vertrag enthalten bzw. einbezogen."

Kurze Version wann?

Die Kurzversion ist für Anwender gedacht, denen eine ausgewogene und gut ausgearbeitete Standardklausel bei begrenzten Anwendungsbereich (!) für den spezifischen relevanten Geschäftskontext ausreicht. Hier schreiben Sie: „Die ICC-Klausel über höhere Gewalt (2020 Lang- bzw. Kurzversion) ist Bestandteil des vorliegenden Vertrags."

In den Klauseln enthalten sind folgende Abschnitte: Definition (höhere Gewalt/Force Majeure), Nichterfüllung durch Dritte, Vermutete Ereignisse höherer Gewalt, Benachrichtigung, Folgen von höherer Gewalt, Vorübergehende Verhinderung, Pflicht zur Verhinderung und Milderung, Vertragskündigung. Ungerechtfertigte Bereicherung sowie die  ICC-Härtefallkausel.

Fazit: Checken Sie, wann für Sie eine lange oder kurze Version relevant ist. Download unter: https://tinyurl.com/y4xqd9f5

https://www.iccgermany.de/fileadmin/user_upload/Content/Handelsrecht-_und_praxis/ICC_ForceMajeure_Hardship_Clauses_March2020_GER.pdf   

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