Urteil: Bezahlte Frühstückspause bleibt
Bezahlte Frühstückspausen dürfen nicht wegfallen, wenn sie per Tarifvertrag festgeschrieben sind. Diese klare Botschaft sendet das Bundesarbeitsgericht (BAG). Das höchste Arbeitsgericht musste die Gültigkeit einer konkurrierenden Regelung (Tarifvertrag versus Betriebsvereinbarung) klären.