Interneteigentum regeln
Die Eigentumsrechte an einer Domain sollten im Gesellschaftsvertrag geregelt sein.
Regeln Sie unbedingt im Gesellschaftervertrag, wem die vom Unternehmen verwendete Domain gehört. Damit vermeiden Sie Streitigkeiten beim Ausscheiden eines Gesellschafters. Ohne Regelung gehört die Domain der Gesellschaft. Sonst gehört sie dem Gesellschafter, der sie mit eingebracht hat. (OLG Brandenburg, Urteil vom 12.2.2014, Az. 7 U 159/13, PFB 2014, 200 vom 12.02.2014).