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Mehrwertsteuerbefreiung auf Bildungsleistungen

Ist privater Schwimmunterricht steuerpflichtig?

Schwimmer im Schwimmbad schwimmen Bahnen. (c) William Walsh - iStock
Um den Bildungsstandort zu stärken, sind viele private Bildungsangebote von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof mussten nun die Grenzen des ganzen austarieren. Das oberste deutsche Finanzgericht musste sich dabei von einer alten Position verabschieden.

Nicht jede Form privater Bildung ist von der Mehrwertsteuer befreit. Der Bundesfinanzhof hat sich in einem aktuellen Urteil der Rechtsprechung des EuGH angeschlossen und damit seine vorherige Position abgeräumt. Im konkret vorliegenden Fall ging es um die Frage einer Steuerbefreiung für Schwimmunterricht an einer privaten Schwimmschule. Maßgeblich ist die aktualisierte EU-Definition von „Schul- und Hochschulunterricht“. Nach diesen Maßstäben ist der Anwendungsbereich der Mehrwertsteuerbefreiungen für Bildungsleistungen erheblich eingeschränkt.  

Fazit: Nicht jede Form privater Bildung ist von der Mehrwertsteuerbefreiung erfasst.

Urteil V R 31/21, V R 32/18

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