Jeder zweite Chef duldet Maschinen-Manipulation
Viele Unternehmen gehen hohe Risiken ein, weil sie die Manipulation an Schutzmechanismen von Maschinen akzeptieren. Alarmierend: Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Führungskräfte, die dieses Fehlverhalten nicht dulden, sind in der Minderheit. Das zeigt eine Umfrage des Instituts für Arbeitsschutz (IFA), das bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angesiedelt ist.
Viele Maschinen werden sogar dauerhaft manipuliert. Das zeigt eine Befragung bei 840 betrieblichen Arbeitsschutzexperten. Mehr als ein Viertel aller Maschinen sind demnach manipuliert, etliche „sogar dauerhaft“, berichtet Stefan Otto, Experte für Maschinensicherheit im IFA. Das Risiko solcher Umgehungen ist groß. Denn sie können Leib und Leben der Beschäftigten gefährden.
Vier häufige Manipulationen
Die Tricks sind oft dieselben.
- Verkleidungen, Einhausungen oder Schutzzäune werden abmontiert.
- Schutztürschalter werden überbrückt oder Ersatzbetätiger umgangen, damit eine Maschine bei geöffneter Tür weiterlaufen kann.
- Lichtschranken oder Lichtgitter werden abgeklebt
- Zweihandschaltungen/Zustimm-Taster werden ausgetrickst
Arbeitgeber gehen mit solchen Tricks erhebliche Risiken ein. Kommt es an manipulierten Maschinen zu Unfällen (im schlimmsten Fall sehr schweren), können die Folgen katastrophal sein. Arbeitgeber, aber auch direkte Vorgesetzte in den Abteilungen sind dann in der Haftung. Neben der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft (BG) kommt oft auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan und muss ermitteln, wer zur Verantwortung zu ziehen ist.
Fazit: Die Manipulation von Sicherheitseinrichtungen an Maschinen ist ein häufiger Tatbestand, aber kein Kavaliersdelikt. Viele Chefs schauen dennoch aktiv weg. Das birgt erhebliche Risiken für Mitarbeiter und Unternehmen, die Sie besser aktiv vermeiden sollten.
DGUV-Checkliste: Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern Link: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3777
Hinweis: Ist die Manipulation von Schutzeinrichtungen die Unfallursache, haften Unternehmer und Führungskräfte in der Regel mit, auch wenn sie die Verantwortung für den sicheren Betrieb einer Anlage übertragen haben und die betroffenen Mitarbeiter eigenverantwortlich gehandelt haben.