Karlsruhes wichtigste Fälle
Seit 2004 können Bewirtungsaufwendungen nur noch zu 70% als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Vorher galt die Grenze von 80%. Das Finanzgericht Baden-Württemberg lässt überprüfen, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Befristete Arbeitsverträge dürfen mit dem gleichen Arbeitgeber erst nach drei Jahren wieder abgeschlossen werden. Dies hat das BAG entschieden – nun soll geprüft werden, ob die Richter diese Drei-Jahresfrist setzen durften.
Das Kernbrennstoffsteuergesetz ist heftig umstritten. Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob es grundgesetzwidrig ist. Sollte dies der Fall sein, entgehen dem Staat Milliarden Euro an Steuereinnahmen durch die Stromkonzerne.
Erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Renten könnte ein Verfahren um die Anrechnung von Bildungszeiten haben. Bei der Berechnung der Ausfallzeiten für die Rentenversicherung werden Schul- und Hochschulzeiten anders berücksichtigt als Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Ob dies grundgesetzwidrig ist – Stichwort Gleichbehandlung – soll geprüft werden.
Auf dem Prüfstand steht auch das Tarifeinheitsgesetz. Seit dem 3. Juli 2015 soll in Betrieben jeweils der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten. Lehnt das Gericht dies als verfassungswidrig ab, wäre es eine erneute Ohrfeige für die Bundesregierung. Und würde streikfreudige Spartengewerkschaften ermutigen.
Fazit: Vor allem die Bewirtungsspesen und die Frage der Befristung von Arbeitsverträgen haben für Sie hohe Bedeutung.