Spezialisierte Gerichte und staatsanwaltliche Kompetenzzentren peppen vermehrt Landeskassen auf. Hintergrund: Die Gerichtsorganisation liegt seit der Föderalismusreform 2006 bei den Ländern. Und diese nutzen die Justiz – um Einnahmen zu erhöhen und Kosten zu senken.
Eine Spezialisierung der Gerichte lohnt, sofern besonders gebühren- und bußgeldträchtige Sachgebiete beackert werden. Die erwirtschafteten Summen fließen in die Landeskasse. In Düsseldorf etwa sind Landgericht (LG) und Oberlandesgericht (OLG) auf Kartell- und Patentrecht spezialisiert. Von den Gebühren profitiert der Landeshaushalt NRW. Bei 600 Verfahren im Jahr kommt da was zusammen.
Auch das Unternehmens- und Steuerstrafrecht schlägt sich fiskalisch äußerst positiv nieder. Durch Geldbußen und Gewinn-Abschöpfungen gemäß Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OWiG) können Staatsanwälte und Gerichte jährlich viele Mio. Einnahmen generieren. In Baden-Württemberg kamen so 2014 über 15 Mio. Euro, in den vergangenen 10 Jahren über 76 Mio. zusammen. In NRW waren es 2014 allein im 1. Halbjahr etwa 7 Mio., 2011 198 Mio. und in den letzten zehn Jahren etwa 270 Mio. verhängter Unternehmensbußen. Das Gros landete im Staatssäckel. Bayern gilt bei der Abschöpfung als besonders erfolgreich. Über 920 Mio. Euro generierte das AG München I in den letzten 15 Jahren.
Die verwaltungstechnischen Mittel, Gerichte zielgerichtet anzusiedeln, gibt es schon lange. Über Konzentrationsverordnungen konnten Sachgebiete LG und OLG schon vor der Föderalismusreform 2006 zugewiesen werden. Oder die Richter schaffen selbst Tatsachen wie beim Düsseldorfer OLG: Durch erste Entscheidungen des dorthin übergesiedelten Bundeskartellamts zu Bußgeldbescheiden im Jahr 2000 begründeten die dortigen Richter ihre faktische Zuständigkeit.
Aber Gerichte sind auch Kostenfaktoren. In strukturschwachen Ländern fällen Landesregierungen so schon mal politische Urteile zu Ungunsten der Gerichtsdichte.
Fazit: Spezialisierungen, Kompetenzzentren und institutionalisierte Kooperationen, wie von Strafverfolgungsbehörden und Steuerfahndung, zeigen den Erfindungsreichtum des Behördenapparates beim Geldverdienen.
Hinweis: Laut Koalitionsvertrag soll das OWiG ausgebaut, an konkreten Maßgaben für Bußgelder gearbeitet und ein Unternehmensstrafrecht für Konzernmultis geprüft werden. Die Entscheidung darüber soll noch in dieser Legislaturperiode fallen.