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EuGH-Urteil: Transparenz bei Bonitätsprüfungen in Zahlungsoptionen gefordert

Kauf auf Rechnung: Pflicht zur Kundenaufklärung

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Werbung mit Zahlungsmodalitäten wie "Kauf auf Rechnung" unterliegt strengen verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben. Anders als die Vorinstanzen sieht der EuGH in der Zahlungsmodalität einen Vorteil für Kunden, der ihre Kaufentscheidung beeinflusst. Unternehmen müssen daher transparent über Bonitätsprüfungen informieren.

Werbung mit Zahlungsmodalitäten ist nur zulässig, wenn Kunden darüber informiert werden, dass dabei eine Bonitätsprüfung durchgeführt wird. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Demnach müssen Firmen bei Verkaufsförderungsangeboten besondere Pflichten einhalten und strenge Verbraucherschutzvorschriften befolgen. 

Über Bonitätsprüfung informieren

Im Streitfall ging es um einen "Kauf auf Rechnung". Der EuGH hat entschieden, dass der Kauf auf Rechnung einen Vorteil für den Kunden bietet. Dieser Vorteil ist ein Zahlungsaufschub, der die Liquidität des Käufers verbessert. Zudem muss er bei Rückabwicklung keine Rückerstattung verlangen. Das kann die Kaufentscheidung beeinflussen.

Die Werbung mit Zahlungsarten wie Kauf auf Rechnung fällt darum unter die "Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr". Der EuGH stellte klar, dass Kunden darum auf bestimmte Voraussetzungen hingewiesen werden müssen. Im Streitfall hatte der Versandhändler es versäumt, über die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Käufers zu informieren.  

Fazit: Werbung mit Zahlungsmodalitäten ist nur zulässig, wenn Kunden bei der Bestellung über eine Bonitätsprüfung informiert werden. Ein Käufer muss auf Anhieb erkennen können, dass ihm ein Vertragsabschluss verwehrt wird, wenn das Ergebnis der Bonitätsprüfung negativ ausfällt.

Urteil: EuGH vom 15.05.2025, Az.: C-100/24

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