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Wegeunfälle erneut vor den Sozialgerichten

Kein Arbeitsunfall beim Firmenlauf

Wettlauf © TeamDaf / stock.adobe.com
Welche Ereignisse zu einem Arbeitsunfall führen, ist umstritten. Wann genau liegt ein Arbeitsunfall vor und wann nicht? Darüber müssen Sozialgerichte entscheiden: Jetzt ging es um Stürze bei einem Firmenlauf und auf dem Weg zum Briefkasten.

Firmenläufe sind beliebt. Und das gleichermaßen bei den Chefs und Mitarbeitern. Sie fördern das Betriebsklima und tragen den Firmennamen in die Öffentlichkeit. Passiert bei einem solchen Event ein Unfall, ist das kein Versicherungsfall für die Berufsgenossenschaft. So hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Im konkreten Fall übernahm das Unternehmen die Startgebühr für seine Beschäftigten und stellte T-Shirts inklusive Firmenlogo zur Verfügung. Dennoch ist ein Firmenlauf weder Betriebssport noch eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, so das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg.

Fazit: Ein Firmenlauf ist kein unter Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft (BG) stehende betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung.

Urteil: LSG vom 21.3.2023, Az.: L 3 U 66/21

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