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Rückkehrgespräche ohne Betriebsrat

Keine Mitbestimmung bei Krankenrückkehrern

Rückkehrgespräche ohne Betriebsrat. Copyright: Pixabay
Der Krankenstand unter den Beschäftigten ist in der Corona-Pandemie auf ein Rekordtief gesunken. Die Techniker Krankenkasse (TK) meldete für das erste Quartal mit 3,8% ausgefallener Arbeitszeit den niedrigsten Stand seit 13 Jahren. Trotzdem sind Krankenrückkehrgespräche des Arbeitgebers sinnvoll. Ist der Betriebsrat zwingend zu beteiligen?

Arbeitgeber haben das Recht, mit lange erkrankten Mitarbeitern nach der Genesung Rückkehrgespräche zu führen. Das ist oft sinnvoll, aber nicht in jedem Fall ist der Betriebsrat bei solchen Gesprächen zu beteiligen. Seine Mitsprache hängt vom Charakter des Rückkehrgesprächs ab. Handelt es sich bei einem solchen Termin um ein nicht-formalisiertes Einzelgespräch, besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg entschieden. 

Fazit: An nicht formalisierten Krankenrückkehrgesprächen ist der Betriebsrat nicht zu beteiligen. Arbeitgeber dürften den Bogen bei solchen Gesprächen aber nicht überspannen.

Urteil: LAG Nürnberg vom 2.3.2021, Az.: 7 TaBV 5/20

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