Keine Vorauszahlung ohne Kaufvertrag
Betreiber von Onlineshops können nicht verlangen, dass die Kunden für den Kaufpreis in Vorleistung gehen, solange noch kein Kaufvertrag abgeschlossen ist. Dieses Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg fiel einem Unternehmen auf die Füße. Das hatte in seinen AGB geregelt, dass der Kaufvertrag erst mit der Zustellung der Ware zustande kam. Dennoch forderte es vom Kunden eine Vorauszahlung. Das OLG erklärte die AGB-Klausel für unwirksam. Die Vorkasse-Regelung benachteiligt Kunden unangemessen und verstößt gegen einen wesentlichen Grundsatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wer Vorauszahlungen erhalten will, muss dafür sorgen, dass der Kaufvertrag zu einem früheren Zeitpunkt zustande kommt.
Fazit: Kommt nach den AGB ein Kaufvertrag erst mit Zustellung der Ware zustande, kann das Unternehmen keine Vorauszahlung verlangen.
Urteil: OLG Nürnberg vom 30.1.2024, Az.: 3 U 1594/23