Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1593
KI-Verordnung der EU zündet die nächste Stufe

KI-Einsatz: Weiterbildung jetzt vorgeschrieben

Für Unternehmen wird es Zeit, sich mit der europäischen KI-Verordnung (AI Act - Artificial Intelligence Act) zu beschäftigen. Ab Februar müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI geschult sind (Artikel 4 AI Act). Das gilt nicht nur für Unternehmen, die KI entwickeln, sondern auch für die, die mit KI arbeiten.

Ab Februar müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI geschult sind. Damit zündet die KI-Verordnung der EU die nächste Stufe. Jetzt geht es um die Weiterbildung nach Artikel 4. Die Mitarbeiter benötigen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz: Dazu gehört das notwendige technisches Know-how, Verständnis für die Funktionsweise von KI-Algorithmen, maschinellem Lernen und generativen Modellen. 

Außerdem geht es um regulatorisches Wissen, also um Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben und ethischen Prinzipien im Umgang mit KI. Wichtig sind firmenspezifische Kenntnisse wie die Fähigkeit, KI sicher und effektiv in spezifischen Branchen einzusetzen. Jonas Wöll, Experte zum digitalen Binnenmarkt des Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) betont: "In der Definition zu KI-Kompetenz ist vom sachkundigen Einsatz von KI-Systemen und einem Bewusstsein für Chancen, Risiken und möglichen Schäden die Rede – hieran sollten sich auch die Angebote orientieren“.

Details sind immer noch unklar

An Leitlinien zur Umsetzung des AI Acts wird in der EU gearbeitet. Bis August dieses Jahres müssen die Mitgliedsstaaten ihre Umsetzungsschritte festlegen. Was genau die Firmen tun müssen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ganz klar. Experten gehen davon aus, dass die Bundesnetzagentur für die Umsetzung des AI Acts in Deutschland verantwortlich sein wird. Gezielte Schulungen und ein fundiertes Verständnis der Technologien sind nach Auffassung von Felix Hochreither, Dozent der Frankfurt School und der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, nicht nur eine gesetzliche Last, sondern „entscheidend, um das volle Potenzial von KI auszuschöpfen“.

Neben den Anforderungen an Fachkenntnisse regelt Artikel 5, welche KI-Praktiken ab Februar 2025 nicht mehr erlaubt sind. Dazu gehören unterschwellige Manipulation und die Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, das Anlegen von Datenbanken zur Gesichtserkennung sowie die biometrische Echtzeit-Identifizierung zu Strafverfolgungszwecken.

Fazit: Die Betriebe, die KI einsetzen, müssen ihre Fortbildungsanstrengungen verstärken und einige Verbotsregelungen beachten.

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Indexaufsteiger

Aktien: Wer profitiert vom Aufstieg in den Börsenindex?

Kurz vor Jahresende stehen zahlreiche Änderungen in den Börsenindizes an. Die haben oft erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Aktien. FUCHS-Kapital hat sich die Veränderungen angesehen.
  • Fuchs plus
  • Ungarn und Slowakei drohen mit Gas-Klage gegen EU

Juristischer Widerstand gegen EU-Gasembargo

Die EU will den Import von russischem Gas vollständig verbieten - muss aber mit juristischem Widerstand aus Ungarn und der Slowakei rechnen. Die Türkei bietet sich derweil als Ersatz-Lieferant an, würde aber den Gas-Import aus Russland voraussichtlich nur legalisieren.
  • Fuchs plus
  • 2. Platz: Globalance Bank

Globalance glänzt in Gold

Erstellt mit Canva
„Die Zukunft gehört Ihnen“. So viel optimistische Ausstrahlung gibt es in diesen Zeiten eher selten. Globalance, eine eigentümergeführte Schweizer Privatbank und Pionierin für zukunftsorientierte Anlagen überzeugt vollends. Privatkunden, Familien, Stiftungen und andere Banken investieren hier in Zukunftbeweger-Unternehmen mit attraktivem Renditepotential.
Zum Seitenanfang