KI-Einsatz: Weiterbildung jetzt vorgeschrieben
Ab Februar müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI geschult sind. Damit zündet die KI-Verordnung der EU die nächste Stufe. Jetzt geht es um die Weiterbildung nach Artikel 4. Die Mitarbeiter benötigen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz: Dazu gehört das notwendige technisches Know-how, Verständnis für die Funktionsweise von KI-Algorithmen, maschinellem Lernen und generativen Modellen.
Außerdem geht es um regulatorisches Wissen, also um Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben und ethischen Prinzipien im Umgang mit KI. Wichtig sind firmenspezifische Kenntnisse wie die Fähigkeit, KI sicher und effektiv in spezifischen Branchen einzusetzen. Jonas Wöll, Experte zum digitalen Binnenmarkt des Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) betont: "In der Definition zu KI-Kompetenz ist vom sachkundigen Einsatz von KI-Systemen und einem Bewusstsein für Chancen, Risiken und möglichen Schäden die Rede – hieran sollten sich auch die Angebote orientieren“.
Details sind immer noch unklar
An Leitlinien zur Umsetzung des AI Acts wird in der EU gearbeitet. Bis August dieses Jahres müssen die Mitgliedsstaaten ihre Umsetzungsschritte festlegen. Was genau die Firmen tun müssen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ganz klar. Experten gehen davon aus, dass die Bundesnetzagentur für die Umsetzung des AI Acts in Deutschland verantwortlich sein wird. Gezielte Schulungen und ein fundiertes Verständnis der Technologien sind nach Auffassung von Felix Hochreither, Dozent der Frankfurt School und der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, nicht nur eine gesetzliche Last, sondern „entscheidend, um das volle Potenzial von KI auszuschöpfen“.
Neben den Anforderungen an Fachkenntnisse regelt Artikel 5, welche KI-Praktiken ab Februar 2025 nicht mehr erlaubt sind. Dazu gehören unterschwellige Manipulation und die Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, das Anlegen von Datenbanken zur Gesichtserkennung sowie die biometrische Echtzeit-Identifizierung zu Strafverfolgungszwecken.
Fazit: Die Betriebe, die KI einsetzen, müssen ihre Fortbildungsanstrengungen verstärken und einige Verbotsregelungen beachten.