Knallhartes Urteil zum Umfang der Haftung von Anlageberatern
Führt eine Kapitalanlage zu Verlusten, stellt sich für Anleger ebenso wie für Anlageberater schnell die Frage nach möglichen Schadensersatzansprüchen. Die Berater tragen ein nicht unbeträchtliches Haftungsrisiko, wie ein Urteil das Landgericht Hamburg zeigt. Das gilt auch bei guter Erst-Aufklärung.
Zwischen dem Anlageberater und der Anlegerin ist ein Auskunftsvertrag zustande gekommen, aus dem sich umfassende Informationspflichten für den Berater ableiten lassen. Weil nicht sorgfältig genug beraten wurde, kam es zur Klage, die das LG zugunsten der Anlegerin entschied.