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BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte bei Krypto-Zahlungen

Krypto-Geld kann Teil des Arbeitsentgelts sein

Arbeitgeber dürfen Provisionen in Kryptowährung auszahlen. Ein aktueller Fall zeigt die Risiken: Eine Managerin klagte erfolgreich auf ihre ETH-Ansprüche. Der Wert der Provision stieg von 3.779 Euro auf fast 53.000 Euro.
Arbeitgeber dürfen Provisionen in Kryptowährung (z. B. Ether, ETH) auszahlen. Das dürfen sie allerdings nur, wenn die Beschäftigten damit einverstanden sind und die Zahlung im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Außerdem muss
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