Kündigung nach Verstoß gegen die Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit ist in den Betrieben ein wichtiger Punkt. Ein dichtes Netz von Sicherheitsbeauftragten und Sicherheitsfachkräften soll dafür sorgen, dass möglichst wenige Arbeitsunfälle passieren. Ob eine Firma bei einem schweren Verstoß gegen die Sicherheitsanweisungen einen langjährigen Mitarbeiter fristlos Kündigungen kann, musste das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entscheiden.
Verstößt ein Mitarbeiter gegen die Sicherheitsanweisungen der Firma, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen entschieden. Das LAG stellte fest, dass der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe. Er hatte seinen Kran ohne ausreichende Kontrolle bewegte und dadurch sowohl Sach- als auch Personenschäden verursacht.
Kündigungsgrund: Verstoß gegen Arbeitssicherheit
In dem Fall führte das Gericht eine besondere Verantwortung an. Der gegen die Kündigung klagende Kranführer bewege schwere Lasten, die bei unsachgemäßer Handhabung eine erhebliche Gefährdung darstellen. Es kam dabei mehrfach zu sicherheitsrelevanten Vorfällen und Verstößen gegen Arbeitsanweisungen. Unter anderem fuhr er eine schwebende Last über einen Kollegen und kollidierte beim Steuern eines Krans mit einer Stahlpfanne. Diese Vorfälle führten zu mehreren Abmahnungen.
Der Mitarbeiter war seit mehr als 30 Jahren als Kranfahrer in einem Stahlwerk tätig und nur noch aus wichtigem Grund kündbar. Anlass der fristlosen Kündigung war, dass der Mitarbeiter seinen Kran bewegte, ohne sich zu vergewissern, dass die Bahn frei war. Er kollidierte mit einem anderen Kran, auf dem ein Elektriker Reparaturarbeiten durchführte. Der gekündigte Mitarbeiter räumte ein, dass er die Sicherheitsvorschriften missachtet hatte.
Fazit: Verstößt ein Mitarbeiter grob fahrlässig gegen die Sicherheitsanweisungen der Firma, rechtfertigt das eine Kündigung.
Urteil: LAG Niedersachsen vom 29.7.2024, Az.: 4 SA 531/23