Kündigung rechtens
Verstößt ein Arbeitnehmer hartnäckig gegen die Pflicht zur Ausstempelung der Raucherpausen, dann begeht er damit einen erheblichen Arbeitszeitbetrug. Das rechtfertigt eine ordentliche Kündigung. Wegen der Schwere des Vertrauensbruchs und der strafrechtlichen Relevanz des Verhaltens ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich. Dies hat das LAG in Erfurt entschieden.
In dem Fall hatte eine Mitarbeiterin täglich bis zu sieben Raucherpausen eingelegt und in diesen natürlich nicht gearbeitet. Selbst wenn eine Raucherpause nur fünf Minuten dauert, kommt dabei dann schon eine relevante Arbeitszeit zusammen. Diesen Verlust müssen Arbeitgeber jedenfalls nicht hinnehmen.
Fazit: Stempelt ein Mitarbeiter seine Raucherpausen hartnäckig nicht aus, ist eine ordentliche Kündigung ohne Abmahnung möglich.
Urteil: LAG Thüringen vom 3.5.2022, Az: 1 Sa 18/21