Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1998
BAG urteilte zur Anwendung des Präventionsverfahrens

Kündigung Schwerbehinderter in der Probezeit

© 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Arbeitgeber, die Schwerbehinderte beschäftigen, müssen bei Kündigungen besondere Regeln beachten. Das Bundesarbeitsgericht musste gerade entscheiden, welche dieser Regeln in der Probezeit gelten.

Will ein Unternehmen einen Schwerbehinderten kündigen, dann ist in der Probezeit kein Präventionsverfahren durchzuführen. Das Verfahren nach § 167 Sozialgesetzbuch IX kommt nur dann in Betracht, wenn auch das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Das Verfahren soll verhindern, dass ein Arbeitsverhältnis aufgrund von Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen, gekündigt wird. Arbeitgeber sind verpflichtet, bei solchen Schwierigkeiten frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, die Betriebs- oder Personalvertretung und das Integrationsamt einzuschalten.

Der Fall: Ein Mann (80% schwerbehindert) wurde nach drei Monaten in der Probezeit gekündigt, weil sein Arbeitgeber ihn als fachlich ungeeignet beurteilte. Gegen diese Kündigung ging der Arbeitnehmer vor, weil das Unternehmen weder das Präventionsverfahren durchgeführt, noch ihm einen anderen behinderungsgerechten Arbeitsplatz angeboten hat. Der Schwerbehinderte blieb in allen Instanzen bis hin zum BAG erfolglos.

Fazit: Das Präventionsverfahren ist erst nach Ende der Probezeit anzuwenden. 


Urteil: BAG vom 3.4.2025, Az.: 2 AZR 178/24

Neueste Artikel
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 11: Performance, Gewinner und Verlierer

Vermögensverwalter kämpfen um jeden Punkt

Illustriert mit Canva und ChatGPT
In Kalenderwoche 11 zeigt sich das Benchmarkdepot von Projekt 8 (Vermögensverwaltende Fonds) als klarer Sieger: Es erzielt den höchsten Vermögenszuwachs und reduziert zugleich das Risiko. Kein anderes Depot erreicht diese Rendite. Weil in dieser Woche keine Transaktionen stattfanden, spiegeln alle Ergebnisse ausschließlich die Marktbewegungen wider – ein präziser Blick auf die strukturelle Stärke der Portfolios.
  • Wochenbericht zu Projekt VII: Gewinner, Verlierer und Handelsstrategien

Die Frontrunner in KW 11 heißen: FV Frankfurter Vermögen AG, Volksbank Vorarlberg e. Gen. und Berliner Sparkasse

Illustriert mit Canva und ChatGPT
In Kalenderwoche 11 zeigt Projekt 7 (Private Banking Depot), wie unterschiedlich Vermögensverwalter agieren. Wer übertrifft die Benchmark, wer fällt zurück – und welche Rolle spielen Handelsaktivitäten? Die Woche liefert klare Antworten und schärft den Blick für die Stärke einzelner Portfolios.
  • Wochenbericht zu Projekt V in KW 11: Rendite, Risiko und Marktdynamik

Stabile Woche, klare Signale: Wer schlägt das Benchmarkdepot?

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Die Kalenderwoche 11 verläuft im Performance‑Projekt 5 (vermögensverwaltende Fonds) ruhig, aber richtungsweisend: Das Benchmarkdepot steigert sein Vermögen leicht und reduziert gleichzeitig den maximalen Drawdown. Mehrere Vermögensverwalter erzielen deutliche Zugewinne und übertreffen den Referenzwert klar, während andere Institute spürbar zurückfallen. Eine Woche der Stabilität mit klaren Gewinnern und Verlierern.
Zum Seitenanfang