Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1557
Mehrfacher Kündigungsschutz beim Splitting der Elternzeit

Kündigungsschutz bei geteilter Elternzeit

Elternzeit gesplittet? Achten Sie auf den besonderen Kündigungsschutz! Jeder Abschnitt der Elternzeit erneuert den Schutz vor Kündigungen, wie das LAG Hamm entschieden hat.
Wird die Elternzeit gesplittet, ist eine Besonderheit bei der Kündigungsschutzregel zu beachten. Denn der Anspruch auf den besonderen Kündigungsschutz von acht Wochen gilt vor jedem Abschnitt der Elternzeit immer wieder neu. Dieser Sonderkündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Antrags auf Elternzeit und während der gesamten Elternzeit. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen kann. Das hat das Landesarbeitsgericht (LG) Hamm entschieden. 

Kündigungsschutz greift auch beim Splitting der Elternzeit

Laut LAG-Urteil gilt diese Absicherung somit nicht nur einmalig, sondern auch vor dem Beginn jedes weiteren Zeitabschnitts wenn die Elternzeit aufgeteilt wird. Nur in besonderen Fällen kann eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Das ist der Fall, wenn die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle der Kündigung explizit zustimmt.

In dem Fall hatte ein Techniker Elternzeit in vier Abschnitten beantragt. In der zweiten Phase wollte der Beschäftigte seine wöchentliche Arbeitszeit auf 24 Wochenstunden reduzieren und in drei Arbeitstage bündeln. Der Arbeitgeber bewilligte die beantragte Elternzeit. Kurz vor Beginn des zweiten Abschnitts der Elternzeit kündigte der Arbeitgeber dem Techniker, weil er meinte, dass der achtwöchige Kündigungsschutz nur einmalig gelte. Den Arbeitsgerichtsprozess verlor der Arbeitgeber.

Fazit: Der besondere Kündigungsschutz nach dem BEEG gilt nicht nur vor dem ersten, sondern auch vor jedem weiteren Abschnitt einer aufgeteilten Elternzeit.


Urteil: LAG Hamm vom 5.11.2025, Az.: 11 SLa 394/25

Neueste Artikel
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 16: Performance, Gewinner und Verlierer

LBBW Schweiz, Zürcher Kantonalbank Österreich und Julius Bär schlagen das Benchmarkdepot

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Die Kalenderwoche 16 zeigt im Projekt 8 die stille Macht der Allokation. Ohne Umschichtungen, ohne taktische Korrekturen wirken allein Marktbewegung und Portfoliostruktur. Das Benchmarkdepot legt spürbar zu – doch mehrere Banken ziehen vorbei, andere bleiben überraschend zurück. Diese Woche offenbart, welche Fondsstrategien tragen, wo Risiko bezahlt wird und wo Vorsicht zur Renditebremse wird.
  • Wochenbericht zu Projekt VII: Bewegung, Mut und Momentum im Private Banking

Über dem Maßstab: Fürst Fugger Privatbank, BTG Pactual Europe, Frankfurter Bankgesellschaft und weitere Spitzenhäuser vor dem Benchmarkdepot

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Projekt 7 (Private Banking Depot) liefert in Kalenderwoche 16 ein seltenes Spannungsfeld. Während das Benchmarkdepot bewusst stillhält, greifen mehrere Banken aktiv ins Portfolio ein. Verkäufe, Käufe, Umbauten: Hier wird gehandelt. Doch lohnt sich der Eingriff? Wer baut Vermögen schneller auf, wer reduziert Risiken effektiver – und wer bleibt trotz Aktivität hinter dem Benchmark zurück? Projekt 7 zeigt, wann Handeln wirkt und wann Struktur genügt.
  • Fuchs plus
  • Monitoring bestätigt positiven Eindruck FV Frankfurter Vermögen AG

FV Frankfurter Vermögen: Ampel für Selbstauskunft und Vertrauensampel leuchten jetzt beide Grün

Illustriert mit ChatGPT
Die FV Frankfurter Vermögen AG hat der FUCHSBRIEFE PRÜFINSTANZ 2026 nach einer Auszeit erneut eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft vorgelegt. Das aktuelle Monitoring zeigt ein klares Bild: strukturierte Abläufe, ein zentrales Beschwerdemanagement, keine Beschwerden in den vergangenen drei Jahren und keine juristischen Auseinandersetzungen mit Kunden. Sowohl die Selbstauskunft‑Ampel als auch die Vertrauensampel stehen auf Grün – ein deutliches Signal am Markt.
Zum Seitenanfang