LAG: Datenhunger des Betriebsrats gestoppt
Weil der Arbeitgeber seinen Betriebsräten großzügig den Zugang zu den Personaldaten (Arbeitszeiten und Krankeninformationen) der Beschäftigten einräumte, stoppte dies der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Weil der Gesamtbetriebsrat (GBR) auf die Erfüllung einer entsprechenden Betriebsvereinbarung (BV) pochte, kam es zum Rechtsstreit. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln musste den Datenschutz wiederherstellen und verwies die Betriebsräte auf das bestehende Datenschutzrecht.
Ein Gesamtbetriebsrat kann keinen dauerhaften elektronischen Zugriff auf personenbezogene Arbeitszeitdaten der Beschäftigten verlangen. Dafür fehlen die