Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1346
Filialdirektorin ist keine leitende Mitarbeiterin

Landesarbeitsgericht: Wer ist leitender Angestellter?

Ist der Arbeitgeber berechtigt, eine Mitarbeiterin als „leitende Angestellte“ einzustufen, weil sie Personal einstellen und entlassen kann? Dieser Frage stellte sich das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) und sorgte nun für Klarheit: Der Arbeitgeber hat sich geirrt.

Die bloße Befugnis, Personalentscheidungen treffen zu können, reicht nicht aus, um ein "leitender Angestellter" zu sein. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen entschieden. Für das Gericht gibt es in dem Streitfall einer leitenden Filialdirektorin mit ihrem Unternehmen drei entscheidende Punkte: 

  • Die Filialdirektorin hatte keine Generalvollmacht oder Prokura und handelte nur innerhalb betrieblicher Vorgaben.
  • Sie trug keine unternehmerische Verantwortung für den Bestand und die Entwicklung der Filiale und war nicht in strategische Entscheidungen eingebunden. 
  • Sie war in die Weisungsstruktur des Unternehmens eingebunden und unterlag der Kontrolle höherer Managementebenen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen 

Die Einstufung als leitender Angestellter hat arbeitsrechtliche Folgen. Der Betriebsrat hat für leitende Angestellte kein aktives Mandat (§ 99 BetrVG). Zudem hat Personal in Leitungsfunktion kein aktives oder passives Wahlrecht im Betrieb. Bei leitenden Angestellten greift der erleichterte Kündigungsschutz nach § 14 Abs. 2 KSchG.

Fazit: Wer Personalentscheidungen treffen kann, ist nicht automatisch ein leitender Angestellter. Entscheidend dafür ist, eine unternehmerische Verantwortung und die Einbindung in die Weisungsstruktur des Unternehmens.

Urteil: LAG Hessen vom 9.12.2024, Az.: 16 TaBV 93/24

Meist gelesene Artikel
  • Die Würde des Amtes verlangt Transparenz, nicht Kungelei

Schluss mit dem Hinterzimmer – Richterwahl neu denken!

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag
Der Fall Brosius-Gersdorf zeigt: Nicht die Medien, sondern das undurchsichtige Auswahlverfahren für Verfassungsrichter ist das eigentliche Problem. Wer Recht über alle spricht, sollte sich auch öffentlich erklären müssen. Deutschland braucht endlich öffentliche Befragungen, fordert FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber.
  • Mit Merz aufs falsche Pferd gesetzt

Politik in der Schieflage

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag
Zurück aus dem Urlaub zeigt sich FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber ein Deutschland im Wandel – doch zu vieles geht politisch weiter in die falsche Richtung. Politische Gegner sollen mit juristischen Mitteln ausgeschaltet, das Verfassungsgericht durch Personalrochaden auf Linie gebracht werden. Der Haushaltsentwurf ist Beweis für ein weiteres gebrochenes Versprechen der Regierung: deutlich mehr zu investieren. Viele Unternehmer nicken das ab, weil die Konjunktur etwas anzieht. Ein Fehler.
  • Fuchs plus
  • Das weite Feld der Vermögensmanager für Stiftungen 2025

Von beinahe Top bis Flop

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Im weiten Feld der Vermögensmanager für Stiftungen überzeugen einige Institute mit Ausgewogenheit, andere ragen durch starke Einzelleistungen heraus – doch keines schafft den Sprung in die Spitzengruppe. Unsere Analyse zeigt, welche Banken selbst mit Bronze-Rating Struktur und Potenzial erkennen lassen – aber auch wo sie Chancen liegen lassen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • HotStock der Woche vom 17.07.2025

Chef-Wechsel bei Diageo bewegt den Kurs

© Jonathan Austin Daniels / Getty Images / iStock
Stühlerücken bei Diageo! Der Kurs des Spirituosenherstellers steigt um 3%. Auslöser: CEO Debra Crew verlässt das Unternehmen, Finanzvorstand Nik Jhangiano übernimmt interimistisch. Was kann daraus für die Aktie noch werden?
  • Fuchs plus
  • Öl- und Gasdienstleister: Zwei Spezialisten vereinen sich

Fusion von Subsea 7 und Saipem

© nielubieklonu / Getty Images / iStock
Ein neuer Marktführer in der Offshore-Industrie entsteht: Subsea 7 fusioniert mit Saipem zu Saipem 7. Das neue Unternehmen vereint umfassendes Know-how in Bohrung, Engineering und Bau. Die Fusion dürfte die Subsea-Aktie beflügeln. Zudem steht eine Sonderdividende in Aussicht.
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Burggraben-Unternehmen

Burggraben-Aktien mit Rendite-Hebel

© psdesign1 / stock.adobe.com
Unternehmen mit einem breiten "Burggraben" sind langfristig attraktiv für Anleger. Dieser von Warren Buffett geprägte Begriff steht für einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil, der wie ein schützender Graben um eine mittelalterliche Burg wirkt. Solche Unternehmen können ihre Preise selbst in Zeiten hoher Inflation setzen und sichern sich so stabile, wachsende Gewinne. Erfahren Sie, warum das gerade jetzt entscheidend ist!
Zum Seitenanfang