Lange Krankheit, weniger Weihnachtsgeld
Eine lange Krankheit kann zu einer rechtmäßigen Kürzung des Weihnachtsgelds führen. Das hat jetzt ein Landesarbeitsgericht entschieden. Eine Logistikfacharbeiterin war längere Zeit arbeitsunfähig gewesen. Sie erhielt zunächst Entgeltfortzahlung und später dann Krankengeld. Die Zahlung des Weihnachtsgelds verweigerte der Arbeitgeber mit Verweis auf die vielen Krankheitstage. Er berief sich dabei auf das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das akzeptierte die Facharbeiterin nicht und klagte.
BAG zeigt den Weg zur Kürzung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen musste zunächst klären, ob es sich beim Weihnachtsgeld um eine Sondervergütung handelt. Nur in diesem Fall ist eine Kürzung möglich. Dies war aber nicht der Fall: Der Arbeitgeber wollte mit dem Weihnachtsgeld die Arbeitsleistung honorieren. Aus diesem Grund war die Kürzung unter Berufung auf das Entgeltfortzahlungsgesetz unzulässig.
Urteil: LAG Niedersachsen vom 17.1.2019; Az.: Sa 490/18
Trotzdem ist eine geringere Auszahlung durchaus möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist das Weihnachtsgeld, wenn es als Arbeitsvergütung gezahlt wird, für die Zeit zu reduzieren, in der kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.
Fazit:
Das Weihnachtsgeld kann der Arbeitgeber für die Zeit kürzen, in der der Arbeitnehmer Krankengeld erhält – unter der Voraussetzung, dass das Weihnachtsgeld vertraglich als Sonderzahlung vergütet wird.