Lange Lieferfrist: Autokäufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten
Fahrzeughändler können sich keine beliebig lange Lieferzeit per Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorbehalten. Liefert er das bestellte Auto nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dass Stornierungsgebühren anfallen, entschied das Amtsgericht Hanau. Wobei das Gericht eine Wartefrist von 12 Monaten als vertretbar ansieht.
Im Kaufvertrag des noch herzustellenden Fahrzeugs gab es die AGB-Klausel, nach der es wegen Schwierigkeiten bei Bestellungen keinen festen Liefertermin gab. Nach mehrfachen Anfragen und einer Fristsetzung erklärte der Käufer knapp ein Jahr nach Kaufabschluss seinen Rücktritt vom Vertrag. Der Händler forderte Schadensersatz in Form von „Storno-Gebühren“ von über 3.000 Euro, da er ausdrücklich keinen Liefertermin zugesagt habe.
Fazit: Schafft es ein Fahrzeughändler nicht innerhalb von 12 Monaten ein Auto zu liefern, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne das Stornokosten entfallen.
Urteil: AG Hanau vom 31.1.2024, Az.: 39 C 111/23 Hinweis: Aus produktionstechnischen Gründen kann die Beilage «Steuern» heute nicht erscheinen. Wir bitten, dies zu entschuldigen.