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Altschulden durch aufgelaufenes Hausgeld

Lange Nachhaftung eines Ex-Gesellschafters

Wie lange haftet der aus einem Unternehmen ausgeschiedene BGB-Gesellschafter noch für Altschulden? Dies hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden.

Wenn eine GbR Wohnungseigentümerin ist, haftet der im Grundbuch eingetragene Gesellschafter noch für Beitragspflichten zur Wohnungseigentümergemeinschaft, selbst wenn diese erst nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft entstanden sind. Für die Dauer der Nachhaftung eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft kommt es auf die Eintragung im Grundbuch an. Eine BGB-Gesellschaft haftet somit unter Umständen auch noch zehn Jahre nach ihrer Auflösung gegenüber einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft.

Das Unternehmen war vor seiner Insolvenz auch Wohnungseigentümer. Über die Insolvenz wurde der Verwalter nicht informiert. Eine Veränderung der Besitzverhältnisse der Immobilie im Grundbuch gab es erst 15 Jahre später. 

Nachhaftungsbegrenzung nicht ausgelöst

Deshalb wurde auch nicht die übliche, zeitlich auf fünf Jahre begrenzte Nachhaftung ausgelöst. Für den im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter gelten die Beitragspflichten, die sich aus den von den Wohnungseigentümern gefassten Beschlüssen bis zur Veränderung der Besitzverhältnisse und deren Beurkundung ergeben. Für diese Altverbindlichkeiten – hier Hausgelder in Höhe von insgesamt 10.882 Euro nebst Zinsen – muss der Ex-Gesellschafter gerade stehen, so die Entscheidung des BGH.

Fazit: Verlassen Sie sich ggf. nicht auf die Entschuldung durch Insolvenz; behalten Sie für einen BGB-Gesellschaft die mögliche lange Nachhaftung im Auge.

Urteil: BGH vom 3.7.2020, Az.: V ZR 250/19

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