Langfristig geplante Kampagne
Die dieser Tage beginnenden Betriebsratswahlen könnten die letzten nach derzeitigem Recht sein. Geführt von Der Linken und tatkräftig unterstützt von den Sozialdemokarten und den Gewerkschaften geht es vor allem darum, mehr Betriebsräte auch in Kleinstunternehmen zu etablieren. Darüber hinaus hegen die Initiatoren noch etliche weitere Änderungswünsche.
Einige Kernpunkte:
- Das vereinfachte Wahlverfahren soll künftig für Betriebe bis zu 200 Mitarbeitern gelten. Bisher liegt die Grenze bei 50 Mitarbeitern.
- Nicht nur gewählte Betriebsräte sondern auch Mitglieder der Wahlvorstände sollen künftig Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Außerdem: Auch Wahlvorstände sollen künftig externe Berater engagieren dürfen.
- Wenn es keinen Betriebsrat (BR) gibt, sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, einmal im Jahr eine Betriebsversammlung zum Thema Bildung eines Betriebsrates mit der Belegschaft durchzuführen. Danach sollen die Mitarbeiter in Ihrer Abwesenheit (aber mit Gewerkschaftsvertretern) eine geheime Wahl zum Wahlvorstand vornehmen dürfen (wenn sie es wollen).
- Es soll mehr freigestellte Betriebsratsmitglieder geben (schon ab Betrieben mit 51 Mitarbeitern). Verstöße des Arbeitgebers gegen Informationspflichten sollen mit Bußgeldern bis zu 250.000 Euro belegt werden. In den Bundesländern sollen spezielle Staatsanwaltschaften zur Verfolgung solcher Verstöße geschaffen werden.
Fazit: Die diesjährigen Betriebsratswahlen werden ruhig ablaufen. Danach könnte es turbulent werden, da die neuen Regelungen vor der nächsten BR-Wahl 2022 verwirklicht werden sollen. Selbst wenn nicht alles umgesetzt wird, Unternehmen müssen sich auf stärkere Betriebsräte einstellen.