Leichtere Bilanzierung
Die Bilanzierungsvorschriften für kleine Unternehmen sollen gelockert werden.
Als Kleinunternehmen können Sie auf Erleichterungen bei der Bilanzierung hoffen. Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Er soll eine entsprechende EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) umsetzen. Die Erleichterungen für kleine Unternehmen sollen bereits rückwirkend ab 2013 gelten. Sie werden von der Prüfungspflicht für ihren Jahresabschluss befreit. Auch der Lagebericht muss nicht mehr geprüft werden. Klein im Sinne des Gesetzes sind Unternehmen, die zwei von diesen drei Merkmalen erfüllen:
Bilanzsumme bis 6 (bisher 4,94) Mio. Euro
Umsatz bis 12 (9,l86) Mio. Euro
bis zu 250 Beschäftigte
Fazit: Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber rasch genug handelt und den Referentenentwurf umsetzt, damit die Regelung noch für 2013 gilt.