LG München kippt 15-Minuten-Takt beim Rechtsanwalts-Honorar
Viele Honorarvereinbarungen, vor allem bei Rechtsanwälten, enthalten Zeittaktklauseln, die den Aufwand jeder einzelnen Tätigkeit genau berechnen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat jetzt entschieden, dass Klauseln mit einer 15-Minutentaktung unwirksam sind.
Urteil:
Urteil vom 5.6.2019, Az.: 15 U 318/18 Rae