Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1190
Ehrbarer Kaufmann hat nicht ausgedient

Löschung im Handelsregister: Strafbefehl steht Urteil gleich

Die Maxime der Kaufleute-Dynastie der Buddenbrooks war klar: Mache nur solche Geschäfte, „dass wir bei Nacht ruhig schlafen können". Dieses Bild vom ehrbaren Kaufmann findet sich auch heute noch im GmbH-Gesetz. Vorsätzliche Straftaten bedeuten unweigerlich das Aus für den Job als Geschäftsführer.

Um den Job als GmbH-Geschäftsführer zu verlieren, reicht ein Strafbefehl. Dieser kann ohne mündliche Verhandlung erlassen worden sein. Das hat jetzt das Kammergericht (KG) Berlin festgestellt. Den Geschäftsführer einer GmbH strich das zuständige Gericht aus dem Handelsregister. Grundlage war eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass gegen den ihn ein Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung, Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Bankrott ergangen sei.

Gegen die Löschung wehrte sich der Geschäftsführer. Schließlich habe er nur ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe erhalten. Das KG Berlin wies die Klage des Geschäftsführers als unbegründet zurück. Die Löschung sei rechtmäßig, da auch der Erlass des Strafbefehls und nicht nur die Verurteilung durch ein Gericht, eine Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer nicht zulasse.

Fazit:

Die Streichung eines Geschäftsführers einer GmbH aus dem Handelsregister ist auch dann zulässig, wenn „lediglich" ein Strafbefehl vorliegt.

Urteil: 

vom 17.7.2018, Az.: 22 W 34/18)

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2023: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Bank im Bistum Essen verspricht Wilhelm Weidemann Jugendstiftung Expertise

© Collage Verlage FUCHSBRIEFE, Grafik: envato elements
„Das höchste Ziel des Kapitals ist nicht, Geld zu verdienen, sondern der Einsatz von Geld zur Verbesserung des Lebens." Mit diesen Worten brachte Henry Ford, der den Großteil seines Vermögens gemeinnützigen Stiftungen zur Verfügung stellte, den Stiftungsgedanken auf den Punkt. Die Bank im Bistum Essen (BIB) wirbt ebenfalls mit diesem Slogan. Das wirkt sympathisch und kommt gut bei der Wilhelm Weidemann Jugendstiftung an. Ob die Vorschusslorbeeren Bestand haben?
  • Fuchs plus
  • Arbeitgeber muss Datenklau beweisen

Datenlöschung ist eigentlich ein Kündigungsgrund

Datentransfer © SasinParaksa / stock.adobe.com
Firmendaten zu kopieren oder zu löschen, kann ein berechtigter Grund für eine fristlose Kündigung sein. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hatte einen solchen Fall zu entscheiden. Die Richter bestätigten zwar den Entlassungsgrund. Sie formulierten aber hohe Anforderungen an den Arbeitgeber im Kündigungsverfahren.
  • Fuchs plus
  • 100.000 Euro Abfindung verbummelt

Langes Nachdenken kostet Abfindung

Person sitzt vor einem Fragezeichen. Symbolbild Nachdenken. © sesame / Getty Images / iStock
Auf eine Abfindung bei der betriebsbedingten Kündigung hat der Beschäftigte nur dann Anspruch, wenn es ein mit dem Betriebsrat ausgehandelten und unterschrieben Sozialplan gibt. Oft sind Arbeitgeber auch ohne Sozialplan bereit, bei einem Stellenabbau freiwillig zu zahlen. Arbeitnehmer sollten den Bogen nicht überspannen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Unstimmigkeiten noch immer nicht geklärt

Hyzon Motors erhält noch eine Fristverlängerung

© Hyzon Motors
Der Brennstoffzellen-Lkw-Hersteller Hyzon bekommt eine erneute Frist, um seine Bilanzunstimmigkeiten zu klären. Die Aktienkurse des Unternehmens sind inzwischen tief im Wert gefallen. Lohnt es sich, hier auf einen Turnaround zu spekulieren?
  • Fuchs plus
  • Zahlenwerk hat noch viele Fragezeichen

Plug Power-Aktie tendiert Richtung 8 US-Dollar

Plug hydrogen storage and handling facility © Plug Power Inc.
Wer auf zu vielen Hochzeiten tanzt, dem kann schnell schwindelig werden und er könnte stolpern. Diese Gefahr sehen wir bei Plug Power. Das Unternehmen ist zwar auf vielen H2-Gebieten aktiv, muss für seine Aktivitäten aber auch sehr viel Geld in die Hand nehmen. Darin besteht für Anleger ein gewisses Risiko.
  • Fuchs plus
  • FUCHS-H2-Depot im Mai 2023

Wasserstoff-Aktien weiter abwärts

© KanawatTH / Getty Images / iStock
So langsam müssten die Wasserstoff-Aktien mal ihren Boden finden. Denn auch wenn es bei einigen Unternehmen weiterhin keine klare Sicht gibt, so liefern andere Unternehmen doch gute Zahlen ab. Die Börse ignoriert das derzeit aber dennoch.
Zum Seitenanfang