Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1635
Gericht erweitert Pflichtinformationen

Massenentlassungen: Aus Soll wird Muss

Eine Büroangestellte packt ihre Sachen in eine Kiste. Symbol für Kündigung. Copyright: Pexels
Die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung kann von der Vollständigkeit der Massenentlassungsanzeige (notwendig bei fünf Entlassungen in einem Monat) gegenüber dem Arbeitsamt abhängen. Ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) sorgt jetzt für Irritationen bei dem eingespielten Verfahren.

Die Richter des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) sorgen für Irritation bei den Arbeitgebern. Bislang herrschte Einigkeit darüber, welche Angaben der Arbeitgeber in der Massenentlassungsanzeige machen muss und welche freiwillig sind (§ 17 Abs. 3 S. 4 und 5 Kündigungsschutzgesetz, KSchG).

Doch die Richter interpretieren neu. Ihrer Ansicht nach ist der Unterschied zwischen den zwingend notwendigen Angaben (‚Muss-Angaben‘) und erwünschten (‚Soll-Angaben‘) lediglich dem Umstand geschuldet, dass der Arbeitgeber stets über die Muss-Angaben verfügt, während die Soll-Angaben nicht aus der betrieblichen Sphäre stammen. Dies sei aber kein Hinderungsgrund, auch diese Informationen zu liefern.

Was sind die Muss- und Soll-Angaben?

Zu den ‚Muss-Angaben‘ gehören:

  • Namen des Arbeitgebers
  • Sitz und die Art des Betriebes
  • die Gründe für die geplanten Entlassungen
  • Zahl und Berufsgruppen der zu entlassenden und
  • die Anzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer sowie
  • der Zeitraum, in dem die Entlassungen anstehen und
  • die vorgesehenen Kriterien für die Auswahl

Alles zur Vorwarnung

Zu den sogenannten ‚Soll-Angaben‘ zählen:

  • Geschlecht
  • Alter
  • Beruf
  • Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer

Das LAG wendet sich mit der Gleichstellung der Angaben gegen Aussagen im offiziellen Merkblatt der Agentur für Arbeit. Die Anzeige dient dazu, die Agentur für Arbeit vorzuwarnen und eine Weitervermittlung der betroffenen Arbeitnehmer in eine neue Beschäftigung zu erleichtern.

Fazit: Eine Massenentlassung ist unwirksam, wenn die ‚Soll-Angaben‘ in der Anzeige nicht ausgefüllt sind.

Urteil: LAG Hessen vom 25.06.2021, Az.: 14 Sa 1225/20

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik bringt Euro-Kurs weiter unter Druck

Zinsschritt der Fed wird immer unwahrscheinlicher

Der Markt spiegelt derzeit nur eine Wahrscheinlichkeit von 20% für eine Zinssenkung im Juni wider. Die Frage in den kommenden Wochen wird sein, ob die Fed überhaupt zwei Zinssenkungen durchführen kann.
  • Fuchs plus
  • Trendwende in China wird greifbar

CNY macht Druck auf EUR

Die Wirtschaftsdaten in China sind durchwachsen. Aber die Währung hat eine klare Richtung eingeschlagen. Der Yuan macht zunehmend Druck auf den Euro. Aktuelle Daten aus dem Reich der Mitte machen eine größere Bewegung des CNY wahrscheinlich.
  • Fuchs plus
  • Taiwans Wirtschaft läuft rund

Wachstum und Inflation ziehen an

Der weltweite Technologiewettlauf ist voll entbrannt. Vor allem mit ihrer Halbleiterkompetenz haben sich Unternehmen wie TSMC ihren Ruf aufgebaut und hohe Wettbewerbshürden etabliert. Das Exportpowerhouse Taiwan bietet für Investoren im Tech-Sektor spannende Möglichkeiten an deren Erfolg und der starken Devise zu partizipieren.
Zum Seitenanfang