Massenentlassungsanzeige: BAG entschärft strenge Regelungen
Kleine Fehler bei Massenentlassungsanzeigen führen nicht mehr automatisch zur Unwirksamkeit aller Kündigungen. Das Bundesarbeitsgericht korrigiert damit seine jüngste harsche Linie.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist zu seiner Bewertung von Fehlern bei Massenentlassungsanzeigen zurückgekehrt.