Maut für Lkw falsch berechnet
Deutschland hat die Lkw-Maut falsch berechnet und seit Jahren zu hohe Gebühren kassiert. Die Kosten für die Verkehrspolizei dürfen bei der Berechnung der Höhe der Kilometer-Preise nicht einfließen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden und damit einer polnischen Spedition recht gegeben.
Speditionen und Firmen mit eigener Lkw-Flotte können zukünftig mit geringeren Mautgebühren rechnen. Nach Angaben der Bundesregierung floss die Verkehrspolizei mit 200 Mio. Euro pro Jahr in die Kalkulation ein.
Polizeiarbeit ist hoheitliche Aufgabe
Die Richter in Luxemburg stellten fest, dass die Maut ausschließlich für Bau, Instandhaltung und Ausbau von Straßen und Brücken kassiert werden darf – aber nicht für die Kosten der Verkehrspolizei. „Polizeiliche Tätigkeiten fallen in die Verantwortung des Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübt und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninfrastruktur handelt“, heißt es im Urteil.
Weil Deutschland für Lastkraftwagen jahrelang eine zu hohe Maut kassiert hat, können nun erhebliche Rückzahlungen auf den Staat zukommen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hatte den EuGH zu einer Vorabentscheidung angerufen.
Fazit: Weil Deutschland die LKW-Maut falsch berechnet hat, können Autobahn- und Bundesstraßennutzer mit Rückzahlungen und zukünftig mit einer geringeren Maut rechnen.
Urteil: EuGH vom 28.10.2020, Az.: C-321/19